Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt
STEEPDOCS Bergführer und Ärzte erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Bergführern und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtung als Bergführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Diese gelten auch für alle weiteren Kunden von STEEPDOCS in Bezug auf die rein ärztliche Tätigkeit.
Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zur wahrheitsgemäßen Angabe aller Details bezüglich seines Gesundheitszustandes und auf Aufforderung zur Aushändigung von medizinischen Befunden und Dokumentation den Ärzten von STEEPDOCS gegenüber, weiters der wahrheitsgemäßen Angabe seiner alpinistischen Fähigkeiten.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Bergführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.
Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmzieles oder Gipfels abgeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour obliegen alleinig den Bergführern von STEEPDOCS
Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages, sich den Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gäste ignoriert werden, kann der Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
2.Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Bergführer kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht, auch der Vertrag zwischen STEEPDOCS und seine Kunden kommt zustande, wenn Übereinstimmung über Zeitpunkt, Ort, Dauer der Veranstaltung, Honorar, Aufgabenbereich ect. bestehen.
Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen und ist rechtsverbindlich.
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.
Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.
Mit der Anmeldung zu einer Führungstour oder Ausbildung ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 50% zu leisten, die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einzulangen. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis von STEEPDOCS kann auch Barzahlung vor Ort nach erfolgter Tour vereinbart werden.
Das Honorar der ärztlichen Leistung wird nach der Veranstaltung dem Auftragsgeber gestellt, der den Betrag mittels Überweisung binnen 14 Tagen zu begleichen hat. Fallen zusätzliche Kosten an, die über den durchschnittlichen Gebrauch/Verbrauch von medizinischem Material gehen, werden diese auch in Rechnung gestellt.
3. Wechsel in der Person des Gastes
Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Bergführer von STEEPDOCS binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch den Bergführer von STEEPDOCS ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
4. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist STEEPDOCS berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des Bergführers von STEEPDOCS besteht jedoch nicht.
5. Versicherungen
Die Bergführer und Ärzte von STEEPDOCS verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird der Abschluss einer Bergekostenversicherung, einer Reisestornoversicherung, einer Reiserückholversicherung und die Überprüfung der Gültigkeit einer Auslandskrankenversicherung ausdrücklich empfohlen. Der Gast, bzw der Auftragsgeber ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
6. Gewährleistung
Der Gast/Auftragsgeber von STEEPDOCS haben bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast/Auftragsgeber von STEEPDOCS erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes/Auftragsgeber an STEEPDOCS.
Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung, so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
7. Schadenersatz
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist der Bergführer den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.
Der Bergführer haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. STEEPDOCS kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.
Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt.
8. Rücktritt vom Vertrag
Der Gast und der Auftragsgeber von STEEPDOCS haben das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 31 Tage vor Beginn der geplanten Unternehmung entstehen keine Kosten.
Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten: 30. bis 14. Tag vor Beginn der Tour/der Veranstaltung 50%, 13. bis 4. Tage vor Beginn der Tour/Veranstaltung 75% ,ab 3 Tage vor Beginn der Tour/Veranstaltung 85 %, bei Fernbleiben oder Storno am Tag der Tour/Veranstaltung 100% des jeweiligen Honorars.
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten, Transportunternehmen, ect. vom Teilnehmer zu übernehmen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
9. Rücktritt des Bergführers vor Antritt
Muss der Bergführer oder Arzt von STEEPDOCS aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast/der Auftragsgeber die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, extreme meteorologische, geologische Ereignisse. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Honorars wird rückerstattet.
10. Rücktritt seitens des Bergführers nach Antritt der Reise
STEEPDOCS wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast, im Rahmen einer Tour, durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.
In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, STEEPDOCS gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.
11. Änderungen des Vertrages
STEEPDOCS behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses von STEEPDOCS liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskostenkosten oder die für die Durchführung der Tour/Veranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.
Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren, sowie Konditionsschwächen bzw. gesundheitliche Probleme der einzelnen Gäste, bleiben STEEPDOCS vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Schiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche dem Bergführer gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten. Die übrigen Gäste der Unternehmung teilen dasselbe Schicksal.
12. Auskunftserteilung an Dritte
Es werden keine Auskünfte über Namen der Gäste, sowie die Aufenthaltstorte dieser, an Dritte erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht.
Für alle Bergführer-Ärzte und Notärzte gilt die ärztliche Schweigepflicht.
13. Datenschutz und Werbung
Der Bergführer ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Der Gast stimmt bei Buchung ausdrücklich STEEPDOCS zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, übrige Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke des Bergführers verwendet werden dürfen.
14. Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen STEEPDOCS und seinen Gästen, Patienten und weiteren Geschäftspartnern ergeben, ist das sachlich und örtliche zuständige Gericht des Sitzes von STEEPDOCS in Innsbruck, Österreich zuständig.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast/ dem Auftragsgeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.